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"grid parity"

Mit grid parity ist gemeint, dass die Stromgestehungskosten aus Photovoltaikanlagen gleich oder unterhalb des Bezugspreises für Netzstrom liegen.

Die Gestehungskosten von Solarstrom hängen von den Einstrahlungsbedingungen, dem gewählten Abschreibungszeitraum und der erwarteten Lebensdauer der Anlage, sowie den Betriebs- und Kapitalkosten der Solaranlage ab. Bei aktuellen Preisen ist "grid parity" beispielsweise in Süditalien bereits erreicht. An günstigen Standorten in Süddeutschland steht sie unmittelbar bevor.

Eine solche Anlage, deren Stromkosten unterhalb den Kosten für den Strombezug aus dem öffentlichen Netz liegen, wäre dann prinzipiell nicht mehr auf eine Vergütung durch das EEG angewiesen, um wirtschaftlich konkurrenzfähig zu sein.

In der Praxis hingegen kann in üblichen Haushalten allerdings nur ein geringer Teil des Solarstromertrags unmittelbar vor Ort verbraucht werden. Für die Einspeisung und Vergütung der solaren Überschüsse braucht es dann weiterhin entsprechende Regelungen. Außerdem enthält der Strompreis für Haushalte derzeit signifikante Abgaben und Steueranteile, die dem Staat bzw. den Kommunen als Einnahmequelle verloren gehen, wenn Haushaltsstrom aus dem Netz durch selbst erzeugten Solarstrom substituiert würde.

Es ist daher nicht zu erwarten, dass eine theoretische Netzparität von Solarstrom zu Haushaltsstrom zumindest in Deutschland einen nennenswerten Einfluss auf den Absatzmarkt für Solarstromanlagen oder die Umlagekosten des EEG haben wird.

Inselanlagen  

Inselanlagen konkurrieren nicht mit den Strompreisen aus dem verfügbaren Stromnetz sondern sind Alternativen zu Dieselgeneratorsystemen, zum kostenintensiven neuen Netzanschluss oder zu gar keiner Elektrizitätsversorgung. Folglich sind bei diesem Anlagentyp meist deutlich höhere solare Stromerzeugungskosten konkurrenzfähig. 

Sachsen verfügt über ein dicht ausgebautes Stromnetz, daher nehmen solare Inselanlagen leistungsmäßig nur einen sehr kleinen Anteil ein. Typische Beispiele sind Parkscheinautomaten, Gartenhäuschen oder netzferne Mobilfunkstationen.    

Üblicherweise werden Inselanlagen mit Batteriespeichern ausgestattet, um die Versorgung mit Elektrizität auch dann gewährleisten zu können, wenn keine ausreichende solare Einstrahlung vorhanden ist. 

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