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Eigenverbrauch von Solarstrom

Mit der EEG Novelle wurde es zum 1. Januar 2009 erstmals möglich, Solarstrom in räumlicher Nähe der Photovoltaikanlage auch selbst zu nutzen und dafür eine (verringerte) EEG Vergütung zu erhalten.

Der Eigenverbrauch wird dabei nicht bilanziell über einen bestimmten Zeitraum ermittelt, sondern ist der Anteil der Solarstromerzeugung, die zum selben Zeitpunkt unmittelbar direkt verbraucht wird.

Zur Ermittlung des Eigenverbrauchs ist die Installation eines zusätzlichen Stromzählers erforderlich.  

Seit dem 1. Juli 2010 liegt der Vergütungssatz für den Anteil an Eigenverbrauch bis zu 30 % der jährlichen Solarstromerzeugung 16,38 ct/kWh unterhalb der Einspeisevergütung, der Vergütungssatz für den Anteil über 30 % liegt 12,00 ct/kWh unterhalb der jeweiligen Einspeisevergütung.
Eine Eigenverbrauchsnutzung ist seit dem 1. Juli 2010 für Anlagen bis maximal 500 kWp Leistung möglich.   

Beispiel:

Photovoltaikanlage mit 50 kWp und Inbetriebnahme im Juni 2011

EEG Einspeisevergütung für 50 kWp Anlage: 28,18 ct/kWh
Stromerzeugung im Jahr: 50.000 kWh
Davon Eigenstromverbrauch: 20.000 kWh  

15.000 kWh Eigenverbrauch (30 % von 50.000 kWh) werden zu je 11,80 ct/kWh vergütet. (28,18 ct/kWh - 16,38 ct/kWh) 
5.000 kWh Eigenverbrauch (der Rest) werden zu je 16,18 ct/kWh vergütet. (28,18 ct/kWh - 12,00 ct/kWh)
30.000 kWh werden als direkte Einspeisung zu je 28,18 ct/kWh vergütet.

Alternative Berechnung:

Mit der Eigenverbrauchsquote von 40% ergibt sich in diesem Beispiel im Durchschnitt eine Differenz in Höhe von 15,29 ct/kWh zwischen der Einspeisevergütung von 28,18 ct/kWh und dem resultierenden mittleren Vergütungssatz für selbst genutzten Solarstrom von 12,91 ct/kWh

Eigenenverbrauchsvergütungsreduktion
Differenz zur Einspeisevergütung in Abhängigkeit von der Eigenverbrauchsquote
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Die Eigenverbrauchsnutzung bietet in diesem Beispiel wirtschaftliche Vorteile im Vergleich zur vollständigen Solarstromeinspeisung, wenn der Nettopreis für den (substituierten) Strombezug aus dem Netz höher ist als die hier errechnete Differenz von 12,91 ct/kWh.

Um die Wirtschaftlichkeit der Eigenverbrauchsregelung bei der Planung einer Solaranlage berücksichtigen zu können, ist es somit wichtig, die voraussichtliche Eigenverbrauchsquote möglichst gut abschätzen zu können.

Dazu finden Sie hier ein Berechnungstool.

Weitere Informationen

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